GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGENIM „GÄSTEHAUS AM DEICH“ IN WEENER
1. Vertragsschluss
1.1. Der Gastaufnahmevertrag wird wie folgt abgeschlossen:
Sofortige verbindliche Buchung und Buchungsbestätigung.
a) Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gästehauses am Deich (im Folgenden Gästehaus genannt) über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gästehaus den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.
c) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gästehaus angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gästehauses zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und das Gästehaus rechtsverbindlich sind.
e) Im Regelfall wird das Gästehaus bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
Buchung auf der Grundlage eines Angebots des Gästehauses.
a) Der Gast kann seinen Buchungswunsch auf allen vom Gästehaus angebotenen Wegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) übermitteln. Die Übermittlung seines Buchungswunsches stellt noch keine verbindliche Buchung des Gastes dar und begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seinen Wünschen.
b) Das Gästehaus unterbreitet dem Gast entsprechend seinem Buchungswunsch (oder in Betracht kommender Alternativen) auf der Grundlage der Unterkunftsbeschreibung im Gastgeberverzeichnis oder im Internet und dieser Gastaufnahmebedingungen ein Angebot.
c) Das Angebot erfolgt im Regelfall schriftlich, insbesondere bei kurzfristigen Anfragen jedoch rechtsverbindlich auch telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Mit diesem Angebot bietet das Gästehaus dem Gast den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
d) Der Gastaufnahmevertrag kommt für das Gästehaus und den Gast rechtsverbindlich zu Stande, wenn der Gast das Angebot des Gästehauses ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gästehaus im Angebot angegebenen Frist und in der im Angebot angegebenen Form annimmt und dem Gästehaus diese Annahmeerklärung zugeht.
e) Das Gästehaus wird dem Gast im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung schriftlich bestätigen. Der Gastaufnahmevertrag wird jedoch unabhängig von einer solchen Bestätigung bereits mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Gästehaus für den Gast und das Gästehaus verbindlich.
1.2. Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gästehaus zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gästehauses stehen.
1.3. Bei der Buchung von Privatpersonen für mitreisende Gäste hat die Buchungsperson selbst für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Gästen, für welche sie die Buchung vornimmt, wie für ihre eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese/dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit etwas anderes mit dem Gästehaus nicht ausdrücklich vereinbart wird.
2. Preise und Leistungen.
2.1. Die vom Gästehaus angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten (z.B. Strom, Gas, Wasser) nichts anders angegeben ist.
2.2. Die vom Gästehaus geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
3. Zahlung
3.1. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
3.2. Das Gästehaus kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
3.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nicht durch Überweisung möglich.
4. Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Das Gästehaus hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Das Gästehaus hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an das Gästehaus die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlichaller Nebenkosten):
Bei Übernachtung ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%
4.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gästehaus nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist an das Gästehaus zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gästehauses nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.
5.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gästehaus unverzüglich mitzuteilen.
5.3. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zubeachten.
5.4. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gästehaus anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
5.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gästehaus im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gästehaus verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gästehaus erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Das Gästehaus haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7. Verjährung
7.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gästehaus aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
7.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gästehaus als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
7.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gästehaus Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder das Gästehaus die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gästehaus findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.2. Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen das Gästehaus im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können das Gästehaus nur an deren Sitz verklagen.
8.4. Für Klagen des Gästehauses gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses vereinbart.
8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.